Direkthilfen der Lotto-Sport-Stiftung Niedersachsen

Der Vereinssport soll stark aus der Krise herauskommen

Bei der gemeinsamen Winteraktion 2020 der Lotto-Sport-Stiftung und des LSB Niedersachsen, bestehend aus Direkthilfen und Zuschüssen für langfristig angelegte Projekte. Sportvereine können ab dem 20. Dezember Anträge für diese Förderprogramme stellen.

 

Sofortmaßnahmen Nds. Lotto-Sport-Stiftung

Bis Juni 2021 können Vereine Zuschüssen im Rahmen des Programms „Digital gestärkt aus der Krise“ beantragen:

„Digital gestärkt aus der Krise!“

Unterstützt werden kurzfristige digitale Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Vereinsbetriebes, als Akutlösung für die Vereinskommunikation mit bis zu 1.000 Euro. Zum Beispiel für

  • Digitale Sitzungen (Gremienarbeit)
  • Rechtssichere Online-Mitgliederversammlungen
  • Fortbildungen zur Nutzung von Software (Social Media, Filmschnitt / Bildgestaltung, Datenbanken etc.)
  • Digitale Tools / Lizenzen / Software / Hardware / Apps
  • Digitale Mitgliederverwaltung und Datenbanken
  • EDV-Material / Digitalpakete / Kamera / Filmmaterial / Headsets
  • Bereitstellungsplattformen

Um-/Gestaltung, Errichtung einer Vereinswebseite

Mehr Informationen: www.lotto-sport-stiftung.de

Nds. Lotto-Sport-Stiftung: Zukunftsweisend

Zukunftsweisende digitale Vereinskonzepte

Die Nds. Lotto-Sportstiftung fördert zudem bis Ende 2022 im Rahmen seiner Förderprogramme „Sport vor Ort“, „Integration vor Ort“ und Freiwillige vor! Im Schwerpunkt zukunftsweisende digitale Vereinskonzepte.  Mehr Infos: www.lotto-sport-stiftung.de

Gebührenbefreiung Transparenzregister

Regelung in § 4 der „Transparenzregistergebührenverordnung“

Durch eine Regelung in §4 der Transparenzregistergebührenverordnung entsteht nun die Notwendigkeit, dass bereits eingetragene gemeinnützige Vereine Gebühren für die zusätzliche Eintragung in das Transparenzregister zahlen.

Es besteht jedoch die Möglichkeit für 2020 bis zum 31. Dezember 2020 einen Befreiungsantrag zu stellen, da eine spätere Antragstellung nicht rückwirkend gelten würde.

Mehr zur Verordnung und wie Vereine vorgehen müssen, um sich die Gebühren zu sparen können dem Schreiben entnommen werden Rundschreiben MO – Transparenzregister

Sparta 09 Nordhorn Weihnachtsmannaktion

Nordhorner Sportverein Sparta 09 mit Weihnachtsaktion in Pflegeheimen

Zum zweiten Advent veröffentlicht der Nordhorner Sportverein Sparta 09 eine Kurzdokumentation über die mittlerweile traditionelle „Sparta Weihnachtsmann Aktion“ im Nordhorner Stadtteil Bookholt. Zu sehen ist das Video, mit Aufnahmen aus dem vorherigen Jahr, unter folgendem Link Sparta 09 Nordhorn – Weihnachtsmann Aktion – YouTube

Steuerliche Entlastungen des Ehrenamts

Jahressteuergesetz – Steuerliche Entlastungen und Stärkung des Ehrenamts

Berlin. Bundestag und Bundesrat werden voraussichtlich noch vor Weihnachten im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2020 umfangreiche steuerliche Erleichterungen und eine Stärkung des Ehrenamts auf den Weg bringen. Das teilt der CDU-Bundestagsabgeordnete Albert Stegemann heute mit. „Ich bin sehr froh, dass wir als CDU und CSU im Rahmen der parlamentarischen Beratungen eine Vielzahl an wesentlichen steuerlichen Erleichterungen durchsetzen konnten. Dabei war uns die Aufwertung des ehrenamtlichen Engagements ein besonders wichtiges Anliegen. Am heutigen Internationalen Tag des Ehrenamtes ist es daher ein wichtiges Signal, dass die unzähligen Vereine und Ehrenamtlichen vor Ort von Steuerentlastungen und Bürokratieabbau profitieren werden. Das ist mehr als gerechtfertigt, denn sie sind es, die unsere Region so lebenswert machen“, so Stegemann.

Demnach wird die Übungsleiterpauschale ab 2021 auf 3.000 Euro und die Ehrenamtspauschale auf 840 Euro steigen. Außerdem soll der vereinfachte Spendennachweis bis zum Betrag von 300 Euro ermöglicht werden. Die Einnahmegrenze zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb für gemeinnützige Organisationen wird auf 45.000 Euro erhöht. „Darüber hinaus schaffen wir eine Vielzahl weiterer Verbesserungen für gemeinnützige Organisationen, indem etwa die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung für kleine Körperschaften abgeschafft und die Mittelweitergabe unter gemeinnützigen Organisationen rechtssicher ausgestaltet wird. Zudem wird der Katalog gemeinnütziger Zwecke erweitert. Damit schaffen wir mehr Flexibilität und tragen der gesellschaftlichen Vielfalt des ehrenamtlichen Engagements Rechnung“, so der CDU-Politiker.

Sparkasse fördert Grafschafter Sportvereine

Mehr als 50.000 Euro u. a. für den Sportnachwuchs

Die Sparkasse schüttet zu dem ursprünglich geplanten Spendenbetrag von etwa 39.000 Euro weitere 12.500 Euro aus. Gefördert werden alle im KreisSportBund gemeldeten Vereine mit mehr als fünf Nachwuchssportlern. Seit 1997 hat die Nordhorner Sparkasse somit fast 1,2 Millionen Euro zur Förderung des Breiten- und Nachwuchssports ausgeschüttet.

Mehr dazu erfahrt ihr direkt hier Sparkasse Nordhorn oder kann über dem aktuellen Presseartikel entnommen werden Presseartikel zur Förderung der Nordhorner Sparkasse