Solarinitiative der Grafschafter Volksbank

Über die Solarinitiative

Klimaschutz geht uns alle an. Mit der Solarinitiative möchte die Grafschafter Volksbank einen Beitrag zu mehr Nachhaltigkeit in der Region leisten. Ziel ist es, Vereine und Kommunen mit kostenfreien Photovoltaikanlagen auf ihren Dachflächen auszustatten.

So funktioniert das Projekt

Vereine und Kommunen im Geschäftsgebiet der Grafschafter Volksbank eG können geeignete Dachflächen für Photovoltaikanlagen melden. Anschließend wird geprüft, ob die Flächen technisch geeignet sind.

Nach Abschluss der Vereinbarungen übernehmen regionale Fachbetriebe die Installation der Anlagen. Für Vereine und Kommunen entstehen dabei keine Kosten. Stattdessen erhalten die Eigentümer der Gebäude eine Dachpacht. Der erzeugte Strom wird entweder in das öffentliche Netz eingespeist oder – wenn möglich – direkt vor Ort genutzt.

Die Finanzierung erfolgt über ein exklusives Angebot für Mitglieder der Grafschafter Volksbank, das gemeinsam mit der BLACKVRST Capital Management GmbH entwickelt wurde.

Weitere Informationen

Auch für Dächer mit bestehenden Anlagen, deren EEG-Förderung ausläuft, bietet die Initiative neue Möglichkeiten, etwa durch Repowering. Betrieb und Wartung übernimmt die Grafschafter Volksbank. Vereine und Kommunen können den erzeugten Strom für den Eigenbedarf nutzen und so ihre Energiekosten nachhaltig senken.

▶️ Weitere Informationen zur Solarinitiative gibt es im folgenden Video:
Das Video der Grafschafter Volksbank 

Hier geht es zur Homepage der Grafschafter Volksbank:

Solarinitiative auf der Hompage der Grafschafter Volksbank 

Und hier ist der Link für das Bewerbungsformular:

Bewerbungsformular

FrauenSportTag 2026

Am 11.04.2026 findet von 9:00 bis 16:00 Uhr der FrauenSportTag in der Oberschule Deegfeld statt.

Euch erwartet ein abwechslungsreicher Tag mit vielfältigen Bewegungsangeboten, neuen sportlichen Impulsen und der Möglichkeit, unterschiedliche Sportarten kennenzulernen. Ganz gleich, ob Anfängerin oder bereits sportlich aktiv – im Mittelpunkt stehen Freude an Bewegung, Gemeinschaft und Inspiration für den eigenen Alltag.

Seid dabei und erlebt einen aktiven Tag in motivierender Atmosphäre. Wir freuen uns auf euch!

Anmeldung: FrauenSportTag

Fördermöglichkeiten des LSB im Überblick: Der Jahresflyer 2026 ist da!

Der Jahresflyer mit den Fördermöglichkeiten des LSB und der Sportjugend ist online. Kompakt und übersichtlich führt er die Unterstützungsmöglichkeiten in verschiedenen Themenfeldern für 2026 auf. Förderinhalte, Rahmenbedingungen, Umfang und natürlich die Förderzeiträume – alle wichtigen Infos auf einen Blick. Das Beste ist: In der digitalen Version des Flyers sind weiterführende Infos und der Weg zur Antragstellung direkt verlinkt.

Der Link zum Flyer: 20260115_broschuere_lsb-foerderprogramma_final02_s24_korr.pdf

Bürokratieabbau bei den Richtlinien, Stärkung des Ehrenamts, mehr Freiraum für Vereine!

Zum Jahreswechsel sind bundesweit weitreichende steuerliche und rechtliche Änderungen in Kraft getreten, die insbesondere Sportvereine und ehrenamtlich Engagierte betreffen. Viele der Anpassungen sind Teil des Steueränderungsgesetzes 2025, das am 1. Januar 2026 in Kraft getreten ist und Vereine in ihrer täglichen Arbeit spürbar entlasten soll.

1. Stärkung des Ehrenamts – Erhöhung der Pauschalen

Ein zentraler Punkt der Reform ist die bessere Wertschätzung ehrenamtlicher Arbeit. Das betrifft vor allem die Ehrenamtspauschale: Die steuerfreie Pauschale für nebenberuflich ehrenamtlich Tätige steigt von bisher 840 € auf 960 € pro Jahr.

Übungsleiterpauschale: Auch die spezielle Pauschale für Trainer*innen, Übungsleiter*innen und ähnliche Tätigkeiten wird von 3.000 € auf 3.300 € pro Jahr erhöht.

Diese Pauschalen ermöglichen es Ehrenamtlichen, bestimmte Aufwandsentschädigungen steuerfrei zu erhalten. Die Erhöhung schafft finanziellen Spielraum, mit dem Vereine ihre Engagierten – z. B. Trainer*innen, Betreuer*innen, Vorstandsmitglieder, Organisationstalente – besser honorieren können, ohne dass Steuer- oder Sozialabgaben anfallen.

Ehrenamtliche sollten in ihren Steuererklärungen darauf achten, dass sie diese Pauschalen korrekt angeben, um die steuerlichen Vorteile voll nutzen zu können.

2. Mehr Freiraum und weniger Bürokratie für Vereine

Das Reformpaket enthält darüber hinaus mehrere für Sportvereine relevante Verbesserungen. Unter anderem die Anhebung der Freigrenzen: Einnahmen aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben bleiben bis zu 50.000 € jährlich steuerfrei, wenn sie nicht über besondere Zweckbetriebe hinausgehen. Zeitnahe Mittelverwendung: Vereine mit Einnahmen bis 100.000 € müssen ihre Mittel nicht mehr zeitnah verwenden, was Planung und Investitionen erleichtert.

Photovoltaikanlagen & Nachhaltigkeit: Die Nutzung von Photovoltaik und ähnlichen Anlagen gilt nicht mehr automatisch als schädliche wirtschaftliche Tätigkeit und gefährdet damit nicht den gemeinnützigen Status.

Diese Regelungen reduzieren administrative Hürden und stärken die finanzielle und organisatorische Handlungsfähigkeit vieler Sportvereine.

Auch der LandesSportBund Niedersachsen hat mit den Richtlinien für das Jahr 2026 einen Paradigmenwechsel hin zu einer bürokratiearmen Vertrauensverwaltung für den Sport in Niedersachsen eingeleitet. Die Richtlinien, die zum Beispiel die Verteilung von Fördergeldern regeln, setzen durch die Neukonzeptionierung auf Bürokratieabbau und Verwaltungsvereinfachung.

3. Anerkennung von E-Sport als gemeinnütziger Zweck

Ebenfalls neu: E-Sport wird künftig steuerrechtlich dem Sport gleichgestellt. Damit wird E‑Sports ausdrücklich als gemeinnütziger Zweck anerkannt.

ABER: Die Wirkung beschränkt sich auf das Gemeinnützigkeitsrecht. Andere Rechtsbereiche bleiben unberührt. Damit erhalten Vereine, die E-Sport-Angebote machen oder aufbauen möchten, eine klare rechtliche Grundlage. Das eröffnet dem organisierten Sport neue Entwicklungsmöglichkeiten, insbesondere mit Blick auf junge Zielgruppen. Hinsichtlich der Gemeinnützigkeit des E-Sports findet der Jugendschutz weiterhin Berücksichtigung. So sollen gewaltverherrlichende Spiele nicht unter die Gemeinnützigkeit fallen.