Änderung der niedersächsischen Bauordnung und Wegfall des §47 der Versammlungsstättenverordnung

Die Novellierung der Niedersächsischen Bauordnung, die im November 2021 vom Niedersächsischen Landtag beschlossen worden ist, betrifft unter anderem die Nutzungsänderung von Räumen, die keine baurechtliche Genehmigung als Versammlungsräume haben. Das bisherige Genehmigungsverfahren auf Grundlage des § 47 der Versammlungsstättenverordnung ist mit der Novellierung gestrichen worden. Da die Neuregelungen sowohl bei vielen Sportvereinen als auch bei den örtlichen Baubehörden für viel Unmut gesorgt haben, hat der LSB sich im Sommer des letzten Jahres an das für Bauen zuständige Ministerium gewandt und eine praktikable Lösung für die temporäre Nutzungsänderungen von Räumen gefordert, die nicht grundsätzlich als Versammlungsräume genutzt werden, wie zum Beispiel Sporthallen. Da den LSB in letzter Zeit vermehrt Anfragen erreicht haben, wird im Folgenden eine Übersicht über den aktuellen Stand und die Rechtslage gegeben:

  • Für die temporäre Nutzung von Räumen als Versammlungsräume, die nicht als solche baurechtlich genehmigt worden sind, mit weniger als 200 Personen ist keine Ausnahmegenehmigung notwendig.
  • Wenn über 200 Personen zu einer Veranstaltung in den Räumlichkeiten zu erwarten sind und diese nicht als Versammlungsräume genehmigt sind, ist eine baurechtliche Genehmigung bei der örtlichen Bauaufsichtsbehörde einzuholen.

 

    • Wenn die Räume, zum Beispiel eine Sporthalle, häufig als Versammlungsräume genutzt werden sollen, besteht die Möglichkeit, eine dauerhafte baurechtliche Nutzungsänderung zu beantragen. Auch wenn das Verfahren aufwendiger ist, besteht nach Genehmigung eine rechtssichere Grundlage für Veranstaltungsdurchführungen, ohne dass jedes Mal neu beantragt werden muss.
    • Für die Beantragung einer temporären Nutzungsänderung ist das Verfahren derzeit nicht eindeutig. Nach erneuter Anfrage beim zuständigen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung ist eine Regelung in Erarbeitung, die als Gesetzesänderung voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte in Kraft treten wird. In Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden wird sich der LSB weiterhin für eine rechtssichere und pragmatische Lösung einsetzen.

 

Vor diesem Hintergrund wird für die Planung von größeren Veranstaltung in Innenräumen, die dafür baurechtlich nicht vorgesehen sind, grundsätzlich eine frühzeitige Kontaktaufnahme zu den jeweilig zuständigen Behörden empfohlen, da die Genehmigung unter Umständen deutlich mehr Zeit in Anspruch nimmt als die bisherigen Verfahren.

LSB-Präsident ist Teil der Olympia-Lenkungsgruppe

Der Präsident des LandesSportBundes Niedersachsen, André Kwiatkowski, ist Teil der Lenkungsgruppe „Olympiabewerbung“ des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB). Das ist das Ergebnis einer Wahl der 16 Landessportbünde. Neben Dr. Christoph Niessen, Vorstandsvorsitzender des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen, ist er damit einer von zwei Vertretungen der Landessportbünde, die in dem Lenkungskreis die Erstellung der weiteren Entscheidungsvorlagen für eine Olympiabewerbung des DOSB begleiten sollen. „Ich bedanke mich für das Vertrauen der Landessportbünde und freue mich, diese Chance für den Sport in Deutschland mitzugestalten“, so André Kwiatkowski. Weitere Mitglieder des Gremiums sind unter anderem Vertretungen der Spitzenverbände, der Athletenkommission, der Deutschen Sportjugend, der Deutschen Olympischen Akademie und der Sportministerkonferenz.

Auf der DOSB-Mitgliederversammlung in Baden-Baden im Dezember 2022 hatten die Sportvertreterinnen und –vertreter einstimmig eine „Strategie für eine mögliche Bewerbung um Olympische und Paralympische Spiele“ beschlossen. Der DOSB wurde somit beauftragt, im kommenden Jahr eine qualifizierte Grundsatzentscheidung vorzubereiten, ob es eine Bewerbung geben soll und wann sie mit welchen Städten in Angriff genommen werden könnte. Eine Entscheidung ist für Ende 2023 vorgesehen.

2500 Euro für mehr Bewegung: Kreissparkasse Nordhorn unterstützt Freiwilligen-Projekt des Kreissportbundes

Nach einer Motoriktestung von Grundschülern in der gesamten Grafschaft und den daraus resultierenden Ergebnissen war klar: Es muss ein Konzept her, um Kinder ganzheitlich in ihrer körperlichen Entwicklung und Bewegung zu unterstützen. Hier waren sich der Kreissportbund Grafschaft Bentheim und Arbeitsgruppen der Bildungs- und Gesundheitsregion Grafschaft
Bentheim einig. Und allen war klar, dass es einer konzeptionell langfristigen und nachhaltigen Idee bedarf, um zusätzliche Bewegungsangebote zu schaffen.

Der Kreissportbund um den Geschäftsführer Frank Spickmann sowie Sportreferentin Jana Strathmann ist nun ein gehöriges Stück weitergekommen und möchte in Zukunft einen kooperativen Freiwilligendienst in der Grafschaft Bentheim etablieren. „Im Bereich der Bewegungsförderung fehlen aktuell flexible und bezahlbare Lehr- und Unterstützungskräfte an den Schulen“, beschreibt Spickmann das Hauptproblem. Nach Rücksprache mit den Schulen sollen in Zukunft Freiwillige für den Sport eingesetzt werden. Die Projektidee fand bei der Kreissparkasse Grafschaft Bentheim zu Nordhorn großen Anklang, weil sie nach den Worten von Vorstand Sven Fischer „den Förderschwerpunkten unserer Sparkasse, nämlich insbesondere den Breitensport zu fördern, entspricht“.

Die Kreissparkasse, die selbst seit 25 Jahren den Sport in der Grafschaft systematisch unterstützt, stellt für das Projekt „Freiwilligendienst“ des Kreissportbundes 2500 Euro aus den Reinerträgen der Sparkassenlotterie Sparen+Gewinnen zur Verfügung. „Nach Rücksprache mit den Schulen in der Grafschaft wollen wir so dem individuellen Bedarf nach Bewegungsförderung gerecht werden“, sagt Jana Strathmann. Die Arbeit mit jungen Menschen im Bundesfreiwilligendienst sei seit Jahren eine etablierte Möglichkeit für Jugendliche, sich in ihrer Biografie zu orientieren und wichtige erste Aufgabenbereiche in der Grafschaft kennenzulernen und sich auszuprobieren. „Wir sehen in dieser Form der Mitarbeit eine wichtige Triebfeder für mehr Bewegung an Schulen, für mehr Kontakt von jungen Menschen mit sozialer wie pädagogischer Arbeit, eine höhere Impulsgabe durch Kooperation und Aktionen und am Ende ein entwicklungsförderndes Bildungs- und Orientierungsjahr für junge Menschen“, so Spickmann.

Beginnen soll eine Gruppe von 20 jungen Menschen aus der Grafschaft Bentheim, die beim Kreissportbund angedockt wird, um sie dann individuell und je nach Bedarf in die Schulen zu entsenden. „Durch ein gezieltes Qualifizierungskonzept möchten wir ein attraktives Bildungsangebot für 20 junge Menschen stricken, um sie bestmöglich auf ihren Einsatz in der Schule vorzubereiten“, verdeutlicht Strathmann. „Wir freuen uns auf viele Bewerbungen von sport- und bewegungsinteressierten jungen Menschen bis zum 31. Januar 2023“, so Spickmann und Strathmann unisono.

DOSB Weiterbildungsprogramm 2023

Die diesjährige Weiterbildungsbroschüre enthält neue digitale Formate sowie Präsenz-Veranstaltungen. Ebenso sind unsere „Klassiker“, z.B. „JUMP“ oder „Digitale Kommunikation gestalten und optimieren“ wieder mit dabei. Oder Sie beginnen das neue Jahr mit einem Blick auf sich selbst und besuchen im Februar das Seminar „Meine Aufstellung für 2023“.

Die Broschüre mit allen Angeboten finden Sie hier: https://www.fuehrungs-akademie.de/fileadmin/Redaktion/Dokumente/FA_Jahresprogramm_2023_web.pdf