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Steuerliche Entlastungen des Ehrenamts

Jahressteuergesetz - Steuerliche Entlastungen und Stärkung des Ehrenamts

Berlin. Bundestag und Bundesrat werden voraussichtlich noch vor Weihnachten im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2020 umfangreiche steuerliche Erleichterungen und eine Stärkung des Ehrenamts auf den Weg bringen. Das teilt der CDU-Bundestagsabgeordnete Albert Stegemann heute mit. „Ich bin sehr froh, dass wir als CDU und CSU im Rahmen der parlamentarischen Beratungen eine Vielzahl an wesentlichen steuerlichen Erleichterungen durchsetzen konnten. Dabei war uns die Aufwertung des ehrenamtlichen Engagements ein besonders wichtiges Anliegen. Am heutigen Internationalen Tag des Ehrenamtes ist es daher ein wichtiges Signal, dass die unzähligen Vereine und Ehrenamtlichen vor Ort von Steuerentlastungen und Bürokratieabbau profitieren werden. Das ist mehr als gerechtfertigt, denn sie sind es, die unsere Region so lebenswert machen“, so Stegemann.

Demnach wird die Übungsleiterpauschale ab 2021 auf 3.000 Euro und die Ehrenamtspauschale auf 840 Euro steigen. Außerdem soll der vereinfachte Spendennachweis bis zum Betrag von 300 Euro ermöglicht werden. Die Einnahmegrenze zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb für gemeinnützige Organisationen wird auf 45.000 Euro erhöht. „Darüber hinaus schaffen wir eine Vielzahl weiterer Verbesserungen für gemeinnützige Organisationen, indem etwa die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung für kleine Körperschaften abgeschafft und die Mittelweitergabe unter gemeinnützigen Organisationen rechtssicher ausgestaltet wird. Zudem wird der Katalog gemeinnütziger Zwecke erweitert. Damit schaffen wir mehr Flexibilität und tragen der gesellschaftlichen Vielfalt des ehrenamtlichen Engagements Rechnung“, so der CDU-Politiker.

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