Es darf wieder nominiert werden: Die Aktion „Ehrenamt überrascht“ startet in die fünfte Runde

Ab sofort können die Sportvereine der Grafschaft Bentheim im Rahmen der vom Landessportbund (LSB) Niedersachsen initiierten Aktion „Ehrenamt überrascht“ freiwillig Engagierte aus ihren Reihen für die Auszeichnung zur „Vereinsheldin“ oder zum „Vereinshelden“ vorschlagen.

„Ehrenamt überrascht“ bietet die Möglichkeit, das Engagement von Personen jenseits der Ehrungsordnung zu würdigen. Dabei sollten vor allem Helferinnen und Helfer aus der zweiten Reihe bedacht werden, die sonst nicht im Rampenlicht stehen – beispielsweise können Homepagebetreuer, Trikotwäscherinnen, Grillmeister und Nachwuchsschiedsrichterinnen, aber auch Übungsleiter und Übungsleiterinnen und Vorstandsmitglieder geehrt werden. Die Entscheidung darüber liegt beim jeweiligen Verein, ebenso die Gestaltung des Überraschungsmomentes. Jennifer Osthus, verantwortliche Referentin für die Kampagne beim LSB, betont, dass es bei der Aktion darum gehe, mit Kreativität und Überraschungseffekten einen besonders wertschätzenden und unvergesslichen Moment für die jeweilige Person zu schaffen. So könne beispielsweise ein Platzwart beim Rasenmähen von jubelnden Kindern überrascht werden oder aber eine Übungsleiterin durch Spalier stehende Sportlerinnen und Sportler ihrer Gruppe.

Bis zum 9. September können die Sportvereine ihre Vorschläge bei dem KreisSportBund Grafschaft Bentheim e.V. einreichen. Die Überraschungsmomente sollen dann bis spätestens zum 31. Januar 2023 in einem besonderen Rahmen erfolgen.

Mit der Aktion möchte der KreisSportBund Grafschaft Bentheim e.V. Engagierte im Sportverein wertschätzen und deren freiwilliges Engagement öffentlichkeitswirksam dokumentieren und so weitere Personen zur Übernahme von ehrenamtlichen und freiwilligen Tätigkeiten motivieren.

Alle Überraschten erhalten ein Dankeschön-Paket samt einer Urkunde, einer Trinkflasche, einem Notizbuch, einem Vereinshelden-Handtuch sowie weiteren kleinen Präsenten.“ Die Vereine haben darüber hinaus natürlich die Möglichkeit, die Präsenttasche noch zu ergänzen“, so Osthus.

Die wertschätzende Kampagne für ehrenamtliches Engagement wurde im Jahr 2018 vom LSB ins Leben gerufen. In diesem Jahr startet die Aktion am 9. September, dem Auftakt zur bundesweiten Woche des Bürgerschaftlichen Engagements.

Seit Beginn der Aktion sind bisher niedersachsenweit 1.442 freiwillig Engagierte überrascht worden. Für den 5. Aktionszeitraum hat die LSB-Verantwortliche das Ziel von 555 Überraschungsmomenten benannt.

„Herzsicher im Verein“ – Gemeinsam gegen den Herztod

Die Niedersächsische Lotto-Sport-Stiftung fördert gemeinsam mit der Björn Steiger Stiftung 30x einen AED mit Schulung in Wiederbelebung für Sportvereine

In Deutschland sterben jedes Jahr etwa 100.000 Menschen unvermittelt am Herztod – schnelle Hilfe in den ersten Minuten kann das Leben des Betroffenen retten!

Wie reagieren Sie, wenn bei Ihnen im Verein ein Mitspieler auf einmal zusammenbricht? Wann war Ihre letzte Erste-Hilfe-Schulung? Wie lange braucht ein Krankenwagen, um Ihren Verein im Notfall zu erreichen? Wie hilfreich ist die Herzdruckmassage allein, wenn kein Defibrillator in Reichweite ist? – Auf viele dieser Fragen reagiert die breite Masse mit Überforderung. Oft ist es lange her, dass sich Vereinsmitglieder mit direkten Hilfsmaßnahmen beschäftigt haben. Ein zusätzliches Problem ist, dass der Krankenwagen häufig zu lange braucht, bis er beim Einsatzort ankommt.

Erste-Hilfe-Maßnahmen retten Leben – Dabei sind insbesondere die ersten Minuten entscheidend! Sie steigern die Überlebenschancen um ein Vielfaches. Wenn sofort mit der essenziellen Herzdruckmassage begonnen wird und ein Defibrillator zum Einsatz kommt, besteht eine realistische Überlebenschance. Deswegen ist es wichtig, eine flächendeckende Sensibilisierung und Schulung in Sachen Wiederbelebung sowie Zugang zu automatisierten externen Defibrillatoren (AEDs) zu gewährleisten, welche ohne Probleme auch von Laien benutzt werden können.

Grafik lss

Die Björn Steiger Stiftung widmet sich als gemeinnützige Organisation seit 1969 der Verbesserung der deutschen Notfallhilfe. Aktuelle Initiativen beschäftigen sich unter anderem mit der Breitenausbildung in Wiederbelebung, der Sensibilisierung von Kindern und Jugendlichen für den Notfall und dem Kampf gegen den Herztod. Um nun auch Sportvereine zu erreichen, entstand hier die Kooperation mit der Niedersächsischen Lotto-Sport-Stiftung. Ziel ist es, möglichst viele Menschen für das Thema Herzgesundheit zu sensibilisieren, die Mitglieder in Sportvereinen im Umgang mit AEDs auszubilden und die Vereine mit diesen „Lebensrettern“ auszustatten. Die AEDs sollen für zusätzliche Sicherheit im Vereinsalltag sorgen und stellen den entscheidenden Unterschied im „Fall der Fälle“ dar.

Sie wollen für Ihren Verein auch einen Defibrillator anschaffen? Ihrem Verein fehlen aber die nötigen Finanzmittel?

Die Niedersächsische Lotti-Sport-Stiftung fördert 30 niedersächsische Vereine bei der Anschaffung eines Defibrillators.

Bewerbungen werden bis zum 07. August 2022 entgegengenommen!

Bei der Antragsstellung ist es wichtig zu erfahren, warum gerade Ihr Verein und Ihr Umfeld nachhaltig von diesem Projekt profitieren würden. Hierfür wurde ein kurzer Fragenkatalog erstellt, der gemeinsam mit dem Antrag eingereicht werden muss.

Proud to be Pride – Pride Month der Stadt Nordhorn

„PROUD TO BE PRIDE“ – unter diesem Motto setzt die Stadt Nordhorn im Juni, dem „Pride Month“, ein Zeichen für geschlechtliche und sexuelle Vielfalt, Freiheit, Selbstbestimmung und Toleranz.

Die Welt ist bunt! Genauso bunt sind die Geschlechtsidentitäten und sexuellen Orientierungen. „Queer“-Sein ist nicht bloß eine Einstellung, es ist eine Lebensrealität und ein Lebensgefühl, die Anerkennung verdienen.

Die Abteilung Jugendarbeit der Stadt Nordhorn hat rund um dieses Thema in Zusammenarbeit mit der Gleichstellungsbeauftragten, dem Kulturreferat, der Stadtbibliothek und anderen Kooperationspartner*innen ein vielfältiges Programm mit zahlreichen Aktionen, Workshops und Veranstaltungen organisiert. 

Weitere Informationen gibt es hier: 

https://www.nordhorn.de/soziales-bildung/jugendarbeit/pride-month/

Wir suchen Kletterwand-Betreuer:innen !

𝐖𝐢𝐫 𝐬𝐮𝐜𝐡𝐞𝐧 𝐝𝐢𝐜𝐡!

Für unser Kletterteam suchen wir Personen, die Lust haben unsere Kletterwand bei verschiedenen Veranstaltungen in der Grafschaft Bentheim zu betreuen. Idealerweise besitzen die Personen bereits einen Top-Rope-Schein, der für die Betreuung der Kletterwand notwendig ist. Die Betreuung der Kletterwand wird mit 15 Euro pro Stunde vergütet.

Solltet ihr Interesse haben die Kletterwand zu betreuen, aber noch keinen Top-Rope-Schein haben, dann haben wir gute Neuigkeiten für euch: Vom 13.05.22, 17:00 bis 15.05.22, 13:00 bieten wir bei uns im Haus des Sports in Nordhorn einen Kletterlehrgang an, bei dem ihr den Top-Rope-Schein erwerben könnt.

Hier ist der Link zur Anmeldung: https://bildungsportal.lsb-niedersachsen.de/angebotssuche/kurs/detail/21897?cHash=cb15f6db7e8d52497caf6259b1d61a21 

Solltet Ihr Interesse haben unserem Kletterteam beizutreten, dann meldet euch gerne telefonisch oder per Mail bei Tanja Hennig.
E-Mail: hennig@ksb-grafschaft-bentheim.de
Telefon: 05921-85373-17

 

Zuschuss einer Kommune für Platzpflege: Neue Einzelfallentscheidung des Bundesfinanzhofes

Zuschuss einer Kommune für Platzpflege: Neue Einzelfallentscheidung des Bundesfinanzhofes

Der Bundesfinanzhof hat sich in einem Urteil vom 30. März 2022 mit der Umsatzsteuerpflicht eines Sportvereins bei Zuschüssen einer Gemeinde zur Bewirtschaftung der selbst genutzten Sportanlage. Anlässlich einer Klage des TSV Hillerse aus dem Landkreis Gifhorn gegen ein Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichtes vom 11. Oktober 2018 stellt der Bundesfinanzhof fest: „Zahlungen einer Gemeinde an einen Sportverein im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung einer zur langfristigen Eigennutzung überlassenen Sportanlage, die es dem Sportverein ermöglichen sollen, sein Sportangebot aufrechtzuerhalten, können nicht umsatzsteuerbare (echte) Zuschüsse für die Tätigkeit des Sportvereins darstellen.“ Das Urteil aus dem Jahr 2018 wurde aufgehoben und an das Nds. Finanzgericht zurückgewiesen.

Der LandesSportBund (LSB) Niedersachsen begrüßt dieses Urteil. „Allen Betroffenen ist zu empfehlen, die Auswirkungen des Urteils auf ihre konkrete Situation hin zu prüfen. Der LSB selbst steht im Austausch mit dem DOSB und den Finanzbehörden, um aus dem Urteil resultierende konkrete Handlungsempfehlungen geben zu können“, sagt der LSB-Vorstandsvorsitzende Reinhard Rawe.

Quelle. BFH:2021:U.181121.VR17.20.0

https://www.lsb-niedersachsen.de/news-meldung/platzpflege-bfh-entscheidung-5762