Ganztagsförderung bewegt gestalten!

Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung und -förderung:
DOSB und dsj fordern notwendige Rahmenbedingungen für bewegten Ganztag 
Mit dem Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) haben Grundschulkinder in Deutschland zukünftig einen Anspruch auf Ganztagsbetreuung und -förderung. Dieser Rechtsanspruch wird stufenweise bis 2029 umgesetzt. Schon jetzt ist klar, die Zahl der ganztagsbetreuten Kinder wird damit weiter ansteigen und das wirkt sich auch auf die Gesamtstruktur des gemeinnützigen organisierten Sports aus.  Qualitätsentwicklung und Ausgestaltung der Ganztagsschule erfolgen in gemeinsamer Verantwortung. Sportvereine und Schulen müssen Bewegung noch stärker gemeinsam denken. Dazu müssen (Ganztags-)Schule und gemeinnütziger Sport unter den neuen Gegebenheiten verstärkt aufeinander zugehen und sich intensiv aufeinander beziehen.

Die Deutsche Sportjugend (dsj) und der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) fordern daher, notwendige Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für die Gestaltung eines bewegten Ganztags zu schaffen. Die ausführlichen Forderungen sind dem Positionspapier zu entnehmen:

  • Tägliche Bewegungszeit im Ganztag verankern
  • Bewegungs- und Sporträume ausbauen
  • Den organisierten Sport als Bildungsakteur anerkennen und systematisch einbeziehen
  • Sportvereine als erste Ansprechpartner verstehen und anerkennen
  • Zusätzliches Personal für den Ganztag gewinnen und gemeinsam qualifizieren
  • Zusätzliche Stellenkontingente für Freiwilligendienste im Sport schaffen
  • Kinder bei der Ausgestaltung des Ganztags partizipieren lassen
  • Sportunterricht durch ganztägige Bewegungsangebote ergänzen
  • Im Nachwuchsleistungssport aktive Kinder auch im Ganztag fördern
  • Flächendeckend motorische Tests etablieren
  • Forschung zur Qualitätsentwicklung im Ganztag im Kontext Bewegung und Sport finanziell unterstützen

„Bewegung, Spiel und Sport sind unverzichtbare Bestandteile des schulischen Bildungsangebots. Bei der Umsetzung eines ausgeweiteten Ganztagsangebots für Grundschulkinder sind diese Bausteine daher von vornherein mitzudenken.”, so Leon Ries, dsj-Geschäftsführer und DOSB-Vorstand Jugendsport. „Die Ausweitung von Ganztagsplätzen erfordert eine bedarfsgerechte Ausstattung mit Bewegungs- und Sportangeboten an Schulen.”

Durch die längere tägliche Verweildauer der Kinder in der Schule spielt dort die Bewegungsförderung für ein gesundes Aufwachsen eine bedeutende Rolle. Der organisierte Sport gestaltet diesen Prozess schon jetzt aktiv mit. Sportvereine bieten Kindern vielfältige Lerngelegenheiten und fördern im Besonderen das Erlernen von Sportarten und komplexen Bewegungsformen. Darüber hinaus können sie deren gesellschaftliche Mitverantwortung sowie soziales Engagement, Demokratiebildung und interkulturelles Lernen unterstützen.

„Für unsere Sportvereine ergeben sich aus dem Rechtsanspruch neue Herausforderungen und Chancen. Wir wollen mit der Politik einen bewegten Ganztag gestalten, und da gehören unsere Vereine ganz klar dazu”, unterstreicht Michaela Röhrbein, DOSB-Vorstand Sportentwicklung. “Das bedeutet, sie in das pädagogische Konzept des Ganztags zu integrieren, sie bei der Qualifizierung des eingesetzten Personals zu bedenken und sie bei der Gestaltung einer bewegungsfreundlichen Umgebung einzubeziehen“.

Konkret fordern dsj und DOSB, Bewegung und Sport in den Ausführungsgesetzen der Länder zum Ganztag als zentrale Aufgabe zu verankern. Entsprechend wurde das gemeinsame Positionspapier bereits an die Präsidentin der Kultusministerkonferenz (KMK) sowie die Vorsitzende der Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) versandt.

 

HSG Nordhorn-Lingen spendet 1.500€ für den guten Zweck

Erlös aus Trikot-Aktion für den Kreissportbund Emsland (Projekt InduS) und den Kreissportbund Grafschaft Bentheim e.V.

Die HSG Nordhorn-Lingen hat vor kurzem eine Trikot-Versteigerungsaktion durchgeführt, bei der zahlreiche originale Spielertrikots aus der vergangenen Saison über die Versteigerungsplattform „Ebay“ versteigert wurden. Die Aktion wurde dabei medial von den Kreissportbünden (Emsland & Grafschaft Bentheim) unterstützt.
Insgesamt kamen 1.500 Euro an Spenden zusammen, die nun zur Hälfte
an das InduS-Projekt (Inklusion durch Sport) vom KSB Emsland und zur Hälfe an den KSB Grafschaft Bentheim gehen.

Zur gemeinsamen Scheckübergabe in Nordhorn trafen sich Andreas Aldekamp (Marketing und Vertrieb, HSG Nordhorn-Lingen), Hermann Plagge (Projektleiter InduS beim KSB Emsland), Ingo Lüttecke (Vizepräsident für Inklusion und Integration beim KSB Emsland) und Frank Spickmann (Geschäftsführer, KSB Grafschaft Bentheim) in der Geschäftsstelle in Nordhorn.
„Wir haben diese Aktion bereits zum dritten Mal durchgeführt und freuen uns, dass wir wieder so ein tolles Ergebnis erzielen konnten“, so Andreas Aldekamp, der viele positive Rückmeldungen zur Aktion wahrnehmen konnte.

InduS-Projektleiter Hermann Plagge und KSB Vizepräsident für Inklusion und Integration Ingo Lüttecke bedankten sich für die erneut tolle Unterstützung beim „Team“ der HSG Nordhorn-Lingen und erläuterte, wofür der Spendenerlös eingesetzt werden soll.
„Wir werden die Mittel wie in den Jahren zuvor für die inklusiven Sport- und Bewegungsangebote für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung einsetzen“, so Plagge.
Der KreisSportBund Grafschaft Bentheim zeigte sich ebenfalls begeistert über die tolle Spendensumme der HSG.
„Wir werden das Geld in unser landesweit einmaliges Pilotprojekt „Die Sportfreunde“ investieren. Mit Unterstützung von Freiwilligendienstleistenden soll die Bewegung von Kindern und Jugendlichen im Setting Schule & Sportverein nachhaltig gefördert und neue Impulse gesetzt werden“, so KSB-Geschäftsführer Frank Spickmann.

Bildunterschrift:
Zur Scheckübergabe in Nordhorn trafen sich v.l. Frank Spickmann (Geschäftsführer KSB Grafschaft Bentheim), Andreas Aldekamp (Marketing und Vertrieb, HSG Nordhorn-Lingen), Hermann Plagge (InduS-Projektleiter) und Ingo Lüttecke (KSB-Vizepräsident für Inklusion und Integration)

Foto: Patrick Vehring

„kinder joy of moving“ Gewinnspiel

Heike Drechsler und Frank Busemann machen fit fürs Deutsche Sportabzeichen: Mit „kinder joy of moving“ einen exklusiven Trainingstag beim eigenen Sportverein gewinnen!

Bei der Sportabzeichen-Tour des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) können Kinder und Jugendliche über sich hinauswachsen und ihr Sportabzeichen ablegen. Dafür meistern sie Übungen aus den vier Gruppen Ausdauer, Kraft, Koordination und Schnelligkeit. Als Nationaler Förderer engagiert sich „kinder Joy of Moving“ bereits seit 16 Jahren im Rahmen der Sportabzeichen-Tour. Für alle Vereine, die das Training und die Abnahme für das Sportabzeichen in diesem Jahr anbieten, gibt es einen ganz besonderen Anreiz: „kinder Joy of Moving“ bietet im Rahmen eines Gewinnspiels ein exklusives Vorbereitungs-Training für 20 Kinder mit den Olympia-Legenden Frank Busemann und Heike Drechsler an, die den jungen Sportlern vor Ort mit Tipps zur Seite stehen.

Mitmachen kann jeder Verein, der über eine Trainingsanlage mit 100-m-Bahn, Weitsprunganlage und Möglichkeiten für ein Wurftraining verfügt.

Bewerben könnt ihr euch bis zum 31. Mai 2023 unter: www.kinderjoyofmoving.de

Mitmachen lohnt sich: Neben dem exklusiven Training als Hauptgewinn gibt es auch Gutscheine für neues Vereinsequipment (1. Platz zusätzlich 500 €, 2. Platz 300 €, 3. Platz 200 €) zu gewinnen.

 

Änderung der niedersächsischen Bauordnung und Wegfall des §47 der Versammlungsstättenverordnung

Die Novellierung der Niedersächsischen Bauordnung, die im November 2021 vom Niedersächsischen Landtag beschlossen worden ist, betrifft unter anderem die Nutzungsänderung von Räumen, die keine baurechtliche Genehmigung als Versammlungsräume haben. Das bisherige Genehmigungsverfahren auf Grundlage des § 47 der Versammlungsstättenverordnung ist mit der Novellierung gestrichen worden. Da die Neuregelungen sowohl bei vielen Sportvereinen als auch bei den örtlichen Baubehörden für viel Unmut gesorgt haben, hat der LSB sich im Sommer des letzten Jahres an das für Bauen zuständige Ministerium gewandt und eine praktikable Lösung für die temporäre Nutzungsänderungen von Räumen gefordert, die nicht grundsätzlich als Versammlungsräume genutzt werden, wie zum Beispiel Sporthallen. Da den LSB in letzter Zeit vermehrt Anfragen erreicht haben, wird im Folgenden eine Übersicht über den aktuellen Stand und die Rechtslage gegeben:

  • Für die temporäre Nutzung von Räumen als Versammlungsräume, die nicht als solche baurechtlich genehmigt worden sind, mit weniger als 200 Personen ist keine Ausnahmegenehmigung notwendig.
  • Wenn über 200 Personen zu einer Veranstaltung in den Räumlichkeiten zu erwarten sind und diese nicht als Versammlungsräume genehmigt sind, ist eine baurechtliche Genehmigung bei der örtlichen Bauaufsichtsbehörde einzuholen.

 

    • Wenn die Räume, zum Beispiel eine Sporthalle, häufig als Versammlungsräume genutzt werden sollen, besteht die Möglichkeit, eine dauerhafte baurechtliche Nutzungsänderung zu beantragen. Auch wenn das Verfahren aufwendiger ist, besteht nach Genehmigung eine rechtssichere Grundlage für Veranstaltungsdurchführungen, ohne dass jedes Mal neu beantragt werden muss.
    • Für die Beantragung einer temporären Nutzungsänderung ist das Verfahren derzeit nicht eindeutig. Nach erneuter Anfrage beim zuständigen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung ist eine Regelung in Erarbeitung, die als Gesetzesänderung voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte in Kraft treten wird. In Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden wird sich der LSB weiterhin für eine rechtssichere und pragmatische Lösung einsetzen.

 

Vor diesem Hintergrund wird für die Planung von größeren Veranstaltung in Innenräumen, die dafür baurechtlich nicht vorgesehen sind, grundsätzlich eine frühzeitige Kontaktaufnahme zu den jeweilig zuständigen Behörden empfohlen, da die Genehmigung unter Umständen deutlich mehr Zeit in Anspruch nimmt als die bisherigen Verfahren.

LSB-Präsident ist Teil der Olympia-Lenkungsgruppe

Der Präsident des LandesSportBundes Niedersachsen, André Kwiatkowski, ist Teil der Lenkungsgruppe „Olympiabewerbung“ des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB). Das ist das Ergebnis einer Wahl der 16 Landessportbünde. Neben Dr. Christoph Niessen, Vorstandsvorsitzender des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen, ist er damit einer von zwei Vertretungen der Landessportbünde, die in dem Lenkungskreis die Erstellung der weiteren Entscheidungsvorlagen für eine Olympiabewerbung des DOSB begleiten sollen. „Ich bedanke mich für das Vertrauen der Landessportbünde und freue mich, diese Chance für den Sport in Deutschland mitzugestalten“, so André Kwiatkowski. Weitere Mitglieder des Gremiums sind unter anderem Vertretungen der Spitzenverbände, der Athletenkommission, der Deutschen Sportjugend, der Deutschen Olympischen Akademie und der Sportministerkonferenz.

Auf der DOSB-Mitgliederversammlung in Baden-Baden im Dezember 2022 hatten die Sportvertreterinnen und –vertreter einstimmig eine „Strategie für eine mögliche Bewerbung um Olympische und Paralympische Spiele“ beschlossen. Der DOSB wurde somit beauftragt, im kommenden Jahr eine qualifizierte Grundsatzentscheidung vorzubereiten, ob es eine Bewerbung geben soll und wann sie mit welchen Städten in Angriff genommen werden könnte. Eine Entscheidung ist für Ende 2023 vorgesehen.