Sportjugend Grafschaft Bentheim bietet Sportvereinen Beratungsangebot zur Implementierung von Schutzkonzepten
Jeder hat das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung. Das gilt gerade für Kinder und junge Menschen. Die Grafschafter Sportjugend unterstützt sowohl präventiv als auch in Akutsituationen.
Fachliche Unterstützung für Sportvereine zum Thema „Schutz vor sexualisierter Gewalt“ erhält die Sportjugend Grafschaft Bentheim von der Beratungsstelle Hobbit Website der Beratungsstelle
Gemeinsam werden u.a. folgende Fragen beantwortet:
- Wann genau sprechen wir von „sexualisierter Gewalt“?
- Wie können wir die Kinder und Jugendlichen in meinem Sportverein vor sexualisierter Gewalt schützen?
- Welche Regeln sollten wir zum Schutz vor sexualisierter Gewalt für unseren Verein aufstellen?
- Wie regeln wir zum Beispiel die Umkleidesituation in unserem Verein?
- Was müssen wir in einem Verdachtsfall von sexualisierter Gewalt tun?
- Wie verhalten wir uns bei einem tatsächlichen Vorfall sexualisierter Gewalt?
- Wer unterstützt uns/ den Sportverein, um z. B. in einem Verdachtsfall kompetent handeln zu können?
SV Vorwärts Nordhorn erhält niedersachsenweit erste Auszeichnung
Der LSB und die Sportjugend Niedersachsen vergeben das erste "Ausgezeichnet" im Rahmen des Präventionskonzepts „Sportverein(t) zum Schutz vor sexualisierter Gewalt“, an den SV Vorwärts Nordhorn. In einem dafür konzipierten Beratungsprozess durch die Tandems wurden die im Nordhorner Sportverein verantwortlichen Personen in die Lage versetzt, den Schutz vor sexualisierten Grenzüberschreitungen und Übergriffen gegenüber/an Kindern und Jugendlichen zu verbessern. Mehr zur der in 2020 vergebenen Auszeichnung gibt es hier auf GN-Online Presseartikel Vorwärts Nordhorn
Nach abgeschlossenem Beratungsprozess erhält der Sportverein eine Auszeichnung in Form einer Plakette sowie einen Geldbetrag in Höhe von € 1.000,00 für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (solange entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen). Nach Erhalt der Auszeichnung hat diese eine Gültigkeit von 4 Jahren. Die Auszeichnung kann durch bestimmte Maßnahmen jeweils um weitere 2 Jahre verlängert werden.
Weitere Informationen erteilt in der KSB-Geschäftsstelle Tanja Hennig per Telefon unter 05921 85373-17 oder per E-Mail an hennig@ksb-grafschaft-bentheim.de