Sportjugend Niedersachsen stellt Fördermittel in der Corona-Zeit zur Verfügung
Mit dem Sonder-Förderprogramm sollen kurzfristig die Sportorganisationen unterstützt werden, die jungen Menschen Angebote im Sinne der Jugendarbeit anbieten wollen – ob online oder soweit möglich in Präsenz. So werden sowohl Hygienemaßnahmen gefördert als auch Honorare oder digitales Equipment.
Es sollen neue, zusätzliche Angebote sein. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Dauer der Maßnahme sowie der Anzahl der Teilnehmenden. Die Maßnahme kann auch auf mehrere kürzere Termine aufgeteilt werden. Abrechnungsfähig sind z. B. Honorare, Ausgaben für Hygiene- und Schutzmaßnahmen, Materialien zur Umsetzung der Kontaktbeschränkungen etc. Nicht bezuschusst werden freizeit- und breitensportliche Angebote, Trainingstermine, Punktspiele, sportfachliche Turniere / Wettkämpfe etc.
Alles weitere kann der Richtlinie und dem Antrag entnommen werden.