Neue Sportförderrichtlinie sowie Förderantrag wurden im Rahmen eines Beteiligungsprozesses auf den Weg gebracht
Kleine, mittlere & große Sportvereine, Kreisfachverbände, der KSB sowie der Landkreis haben die Richtlinie zur laufenden Sportförderung vollumfänglich überarbeitet. Zudem wurden die sogenannten Globalmittel für die Jugendarbeit sowie der Sportjugendpreis in die laufende Sportförderung integriert und neue Förderschwerpunkte herausgearbeitet. Dabei war es der Arbeitsgruppe wichtig, dass insbesondere die Administration deutlich reduziert und gleichzeitig Synergien mit anderen Förderinstrumenten hergestellt werden (die neue Richtlinie gilt rückwirkend ab dem 01. Januar 2021).
Die neuen Richtlinien sind hier sowie der dazugehörige Förderantrag nachzulesen - die wesentlichsten Eckpunkte sind nachfolgend kurz aufgeführt:
- Einführung einer Vereinspauschale (Ausschüttung ohne Antragsstellung in Bezug auf die Anzahl der Mitglieder, wobei Kinder und Jugendliche 10fach gewertet werden)
- Abschaffung der Fahrtkostenzuschüsse aufgrund der enormen Administration und Integration dieser Mittel in die Vereinspauschale
- Erhöhung der Übungsleiterzuschüsse um weitere 10.000€ auf einen Haushaltsansatz von dann 50.000€ (Ausschüttung nach LSB Richtlinie über das LSB-Intranet)
- Einführung eines Sportgerätezuschusses bei einmaligen Anschaffungen
- Erstmalige Haushaltsansätze für die Themen: Übungsleiterqualifikation, Vereinsberatung, Talentförderung & Fahrtkostenzuschüsse für überregionale Meisterschaften
Insgesamt konnte durch die sehr konstruktiven Gespräche eine Erhöhung der laufenden Sportförderung um 37.500€ bzw. ca. 30% realisiert werden (von 122.500 auf nun 160.000€).