Nds. Tariftreue- und Vergabegesetz und Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung
Das Nieders. Tariftreue- und Vergabegesetz wurde bereits zum 01.01.2020 zum Vorteil der Sportvereine geändert. Mit dieser Änderung müssen Sportvereine, die über die Finanzhilfe (5,1 Mio. €) gefördert werden, bei Baumaßnahmen unterhalb des EU-Schwellenwertes (z.Zt. 5,548 Mio. €) keine Ausschreibungen mehr durchführen. Im Förderjahr 2020 werden rd. 570 Maßnahmen über die Finanzhilfe gefördert.
Weitere Informationen können Sie dem Rundschreiben entnehmen:
Rundschreiben an die Sportbünde im LandesSportBund Niedersachsen