Die Veranstaltungen werden mit bis zu 1.000 € und max. 80 % der förderfähigen Ausgaben bezuschusst. Aufgrund des in den Richtlinien geforderten innovativen Charakters richtet sich diese Förderung an alle Vereine, die in der Vergangenheit für ihre Dankeschönveranstaltungen noch keine Fördergelder vom LandesSportBund Niedersachsen e.V. erhalten haben.
Wichtige Hinweise:
- Antragszeitraum 16. Oktober 2025 bis 30. November 2025
- Im Prozess der Fördermittelvergabe kann es zu Ablehnungen kommen! Eine Antragsstellung bedeutet nichtautomatisch, dass Ihr auch eine Bewilligung erhaltet.
- Startet mit der Planung eurer Veranstaltung erst nachder Bewilligung (Ausgaben, welche vor der Bewilligung entstehen, können nicht gefördert werden!).
- Bitte beachtet, dass pro Verein nur ein Antrag gestellt werden kann.
- Alle weiteren Informationen zu förderfähigen Projektkosten könnt Ihr dem Dokument “Hinweise förderfähige Projektkosten” entnehmen (Hinweise-foerderfaehige-Projektkosten.pdf)
- Vereine, welche bereits eine Dankeschönveranstaltung vom LSB bewilligt bekommen haben, können im Vergabeprozess nicht berücksichtigt werden.
Ablauf Antragstellung:
Hier findet Ihr den Link zum Antrag!
Nachdem ihr das Formular ausgefüllt habt, kontrolliert vor dem Absenden bitte noch einmal eure angegebene Emailadresse auf Richtigkeit. Dies ist wichtig, da ihr nach dem Absenden automatisch eine PDF-Datei an diese Emailadresse zugeschickt bekommt.
In der PDF-Datei sind eure Projektangaben und Hinweise aufgeführt. Bitte sendet diese Datei unterschrieben ausschließlich an engagement@lsb-niedersachsen.de zurück.
Nur, wenn uns dieses unterschriebene Dokument vorliegt, können wir euren Antrag im Vergabeprozess berücksichtigen!
Spätestens bis zum 15. Dezember 2025 erhaltet Ihr eine Rückmeldung darüber, ob wir euren Antrag auf Fördermittel für eure Dankeschönveranstaltung bewilligt oder abgelehnt haben. Daher empfehlen wir einen Veranstaltungstermin ab Januar 2026. Der Projektzeitraum, in welchem die Veranstaltung vorbereitet und durchgeführt werden kann, geht ab Bewilligung bis zum 30.09.2026.