Ab dem 1. Januar 2026 tritt in Niedersachsen ein neuer Juleica-Runderlass in Kraft. Mit den Änderungen wird die Ausbildung und Verlängerung der Jugendleiter-Card (Juleica) modernisiert und an aktuelle Anforderungen angepasst. Künftig umfasst die Grundausbildung mindestens 40 statt bisher 50 Zeitstunden, wobei bis zu einem Drittel auch in einem begleiteten digitalen Gruppensetting absolviert werden kann. Für eine Verlängerung ist der Besuch einer Fortbildung von mindestens acht Zeitstunden notwendig. Außerdem gilt eine neue Frist: Die Juleica kann nur noch innerhalb von 18 Monaten nach Ablauf verlängert werden. Danach ist eine vollständige Neuausbildung erforderlich. Die Gültigkeit der Juleica bleibt weiterhin auf drei Jahre beschränkt.
Bis Ende 2025 können abgelaufene Juleicas noch nach den bisherigen Regeln verlängert werden. Für Fragen zum neuen Runderlass steht die Kreisjugendpflege unter jugendpflege@grafschaft.de oder telefonisch unter 05921/961733 zur Verfügung.